Dienstunfähigkeitsversicherung

Einleitung

Beamte genießen viele Vorteile: Arbeitsplatzsicherheit, gute Altersvorsorge, verlässliches Einkommen. Doch wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt, kann es schnell anders aussehen. Wird ein Beamter dienstunfähig und kann seinen Dienst dauerhaft nicht mehr ausüben, droht ein erheblicher Einkommensverlust, vor allem bei jungen Beamten oder Beamtenanwärtern. Die Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Dich genau in diesem Fall. Sie sorgt dafür, dass Du auch dann finanziell abgesichert bist, wenn Du Deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musst.

Im Gegensatz zu Angestellten haben Beamte keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, sondern in gewissen Fällen nur ein Ruhegehalt. Deshalb ist die private Vorsorge besonders wichtig. Ohne passenden Schutz kann die Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit schnell mehrere tausend Euro im Monat betragen.

Was eine Dienstunfähigkeitsversicherung leistet

Die Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt Dir eine monatliche Rente, wenn Du Deinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst und vom Dienstherrn bzw. vom Amtsarzt für dienstunfähig erklärt wirst.

Die Höhe der Rente legst Du selbst fest. Sie sollte so gewählt sein, dass Dein Einkommen auch im Fall der Dienstunfähigkeit gesichert ist.

Die Leistung erfolgt unabhängig davon, ob Du als Beamter auf Probe, auf Widerruf oder auf Lebenszeit tätig bist. Besonders wichtig: Auch wenn Du vor der Verbeamtung auf Lebenszeit dienstunfähig wirst, springt die Versicherung ein.

Unterschied Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Du Deinen Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst. Bei Beamten gilt jedoch der Begriff der Dienstunfähigkeit.

In der Praxis bedeutet das folgendes: Als Angestellter schreibt Dich ein Arzt berufsunfähig und als Beamter schreibt Dich der Dienstherr bzw. ein von diesem beauftragter Amtsarzt dienstunfähig.

Ohne eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel erkennt die Versicherung diese Entscheidung in der Regel nicht automatisch an. Deshalb ist es entscheidend, dass Dein Vertrag eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält.

Worauf Du bei der „echten“ Klausel achten solltest

Nicht jede Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte ist automatisch eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Achte auf die Formulierung im Vertrag.

Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel bedeutet, dass wenn Dein Dienstherr Dich als dienstunfähig entlässt oder in den Ruhestand versetzt, erkennt die Versicherung dies ohne weitere eigene Prüfung an und zahlt die vereinbarte Rente.

Eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel dagegen verlangt eine zusätzliche ärztliche Begutachtung durch die Versicherung – das kann zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung der Leistung führen.

Fazit: Nur mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel hast Du die Sicherheit, dass Du im Ernstfall wirklich abgesichert bist.

Für wen sich die Dienstunfähigkeitsversicherung lohnt

Die Versicherung ist sinnvoll für alle, die im Beamtenverhältnis stehen oder sich darauf vorbereiten. Besonders wichtig ist sie für:

  • Beamtenanwärter und Referendare, da sie in den ersten Dienstjahren kaum bis gar keine Ansprüche auf eine staatliche Versorgung haben
  • Beamte auf Probe, die bei Dienstunfähigkeit entlassen werden können
  • Junge Beamte auf Lebenszeit, deren Versorgungsansprüche noch gering sind
  • Lehrkräfte, Polizisten, Justizvollzugsbeamte und Verwaltungsbeamte, die durch Stress oder körperliche Belastung ein erhöhtes Risiko tragen

Selbst für Beamte mit längerer Dienstzeit kann sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung lohnen, um Versorgungslücken im Ruhestand zu schließen.

Wie sich die Versorgungslücke berechnet

Die Höhe der Beamtenpension hängt von den geleisteten Dienstjahren ab.

Ein Beispiel:
Ein Beamter auf Lebenszeit mit 10 Dienstjahren erhält im Fall einer Dienstunfähigkeit etwa 35 % seines letzten Bruttogehalts als Ruhegehalt. Verdient er 3.500€ brutto, bleiben also nur rund 1.200€ netto. Mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung und einer abgesicherten Rente von z.B. 1.000€ bis 2.000€ monatlich werden so die Einkommenslücken geschlossen und Du kannst Dich voll und ganz auf Deine Genesung konzentrieren.

Wie hoch sollte die Rente sein

Die vereinbarte monatliche Rente sollte so gewählt sein, dass Du im Falle einer Dienstunfähigkeit Deinen Lebensstandard weiter halten kannst.

Empfohlen wird eine Absicherung in Höhe von 70 bis 80 % des aktuellen Nettoeinkommens. Oft limitieren jedoch die Anbieter die Höhe auf 60 bis 70% der Bezüge.

Wichtig ist, dass der Vertrag eine Dynamik enthält, damit sich die Rentenhöhe an steigende Lebenshaltungskosten anpasst.

Was die Dienstunfähigkeitsversicherung kostet

Die Prämie hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Deinem Alter beim Abschluss
  • Deinem Beruf bzw. Dienststatus (Anwärter, Probe, Lebenszeit)
  • Deiner Gesundheit
  • Der gewünschten Rentenhöhe
  • Der Laufzeit (meist bis zum 62. oder 67. Lebensjahr)

Junge Beamte zahlen in der Regel zwischen 30 und 60 Euro im Monat, während ältere Versicherte mit höheren Beiträgen rechnen müssen. Je früher Du abschließt, desto günstiger sind die Konditionen und desto leichter ist die Gesundheitsprüfung.

Warum Beratung durch einen unabhängigen Makler sinnvoll ist

Gerade bei der Dienstunfähigkeitsversicherung ist die Vertragsgestaltung komplex. Es gibt viele Anbieter, aber nicht alle bieten eine echte DU-Klausel oder faire Bedingungen. Ein erfahrener Makler kann Dir helfen und sicherzustellen, dass Du im Leistungsfall keine bösen Überraschungen erlebst, die Unterschiede der Anbieter zu verstehen, den passenden Schutz für Deinen Dienststatus und Tarife mit guten Bedingungen zu finden.

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